Bei Vorsorgevollmachten kommt es auf den exakten Wortlaut an

 

(djd). Nach einer plötzlichen Krankheit oder nach einem Unfall ist bei einem Menschen unter Umständen keine Handlungsfähigkeit mehr gegeben. Viele glauben, dass in einer solchen Situation automatisch die Angehörigen in der Verantwortung sind. Doch die Rechtslage sieht anders aus. „Tatsächlich kann im Ernstfall eine Betreuungsverfügung notwendig sein, ansonsten wird eine gerichtliche Betreuung mit fremden Personen eingerichtet“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Dabei gilt: Je präziser die Dokumente formuliert sind, desto hilfreicher sind sie. Tipps für Vorsorgevollmachten:

 

Vorsorgevollmachten
Spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell für die jeweilige Lebenssituation zu erstellen.
Foto: djd/Itzehoer Versicherungen/Gina Sanders – stock.adobe.com

 

Fehler in den Formulierungen können weitreichende Probleme nach sich ziehen

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In einer Vorsorgevollmacht kann mit der richtigen Formulierung eine gerichtliche Betreuung weitgehend vermieden werden. Im Einzelnen kann dabei festgelegt werden, wer für eine andere Person was entscheiden darf. Dazu zählen in der Regel geschäftliche, medizinische und persönliche Angelegenheiten. So kann mit der Vorsorgevollmacht beispielsweise ein Konto aufgelöst werden. Auch Genehmigungen zu Operationen sind möglich oder die Entscheidung für den Umzug ins Pflegeheim. Welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind, gehört dagegen in eine gesonderte Patientenverfügung. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt so auch im Ernstfall gewahrt. Generell ist Vorsicht geboten, denn Fehler in den Formulierungen oder ein arglos ausgewählter Bevollmächtigter können weitreichende Probleme nach sich ziehen. Juristischer Rat ist daher unabdingbar. Spezialisierte Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell für die jeweilige Lebenssituation zu erstellen. Rechtsschutzversicherte sollten daher überprüfen, ob ihr Vertrag entsprechende Angebote enthält oder sie hinzugewählt werden können. Das Rechtsschutzpaket „Privat Comfort“ von den Itzehoer Versicherungen etwa deckt diesen Service ab. Mehr Infos gibt es unter www.itzehoer.de**. Der Versicherer kooperiert dabei mit der auf Gesundheitsfragen spezialisierten Berliner Kanzlei MetaMedLaw.

 

Vorsorgevollmachten
Mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig befassen.
Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

 

Hilfe, wenn der beantragte Pflegegrad abgelehnt wurde

Unterstützung im Auftrag der Versicherung bieten die Juristen aus Berlin auch dann, wenn ein Antrag beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenbehörde oder einem sonstigen Sozialrechtsträger abgelehnt wurde. Sehr häufig kommt der Fall vor, dass ein beantragter Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abschlägig beschieden wird. Die Kanzlei stimmt dann mit dem Betroffenen ab, wie das Ziel am besten weiterverfolgt werden kann, zum Beispiel durch Einlegung eines Widerspruchs oder einfach durch Stellung eines neuen Antrags.

 

Vorsorgevollmachten
Je präziser Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen formuliert sind, desto hilfreicher können sie im Falle eines Falles sein.
Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

 

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Nach einer plötzlichen Krankheit oder nach einem Unfall ist bei einem Menschen unter Umständen keine Handlungsfähigkeit mehr gegeben. Viele glauben, dass dann automatisch die Angehörigen in der Verantwortung sind. Doch die Rechtslage sieht anders aus. Tatsächlich kann im Ernstfall eine Betreuungsverfügung notwendig sein, ansonsten wird eine gerichtliche Betreuung mit fremden Personen eingerichtet. Dabei gilt: Je präziser die Dokumente formuliert sind, desto hilfreicher sind sie. Spezialisierte Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell zu erstellen. Das Rechtsschutzpaket „Privat Comfort“ der Itzehoer Versicherungen etwa deckt diesen Service in Kooperation mit einer auf Gesundheitsfragen spezialisierten Anwaltskanzlei ab. Infos gibt es unter www.itzehoer.de**.