Vorzeitige Veräußerung kann Gewinne aus Immobilienverkäufen schmälern

 

(djd). Erstmals seit vielen Jahren erwarten Experten stagnierende Immobilienpreise im zweiten Halbjahr 2022, spätestens im Jahr 2023. Steigen die Zinsen weiterhin so stark wie im ersten Halbjahr, sind in einigen Regionen sogar sinkende Preise möglich. Wer deshalb den Verkauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte die sogenannte Spekulationssteuer im Auge behalten. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuer für Einkünfte aus privaten Verkäufen erhoben. „Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen fällt diese Abgabe an, wenn die Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach dem Kauf wieder abgestoßen wird“, erklärt Dr. Niels Jacobsen, Gründer und Geschäftsführer von immoverkauf24. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Spekulationsgeschäfte mit Mietobjekten zu unzumutbaren Mietsteigerungen führen.

 

Paar berät über die Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer für den Wiederverkauf einer vermieteten Immobilie bereits nach weniger als zehn Jahren kann man leicht online ausrechnen lassen.
Foto: djd/www.immoverkauf24.de/bbernard/Shutterstock

 

Nur Gewinne aus vermieteten Objekten müssen versteuert werden

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Für selbst genutzte Immobilien fällt die Spekulationssteuer nicht an. „Es genügt, wenn sie im Jahr des Verkaufs und zwei Jahre zuvor selbst bewohnt wurde“, so Dr. Jacobsen. Bei Grundstücken ohne Bebauung greift die Steuer dagegen innerhalb der 10-Jahres-Frist immer, da unbebauter Grund und Boden ja nicht bewohnt werden kann. Ein paar Besonderheiten sind auch bei Erbschaften und Schenkungen zu beachten. Hier beginnt die Frist nicht mit dem Antritt des Erbes oder dem Datum der Eigentumsübertragung. Ausschlaggebend ist vielmehr das Datum des Kaufvertrags für das Haus oder die Wohnung.

 

Höhe der Spekulationssteuer online berechnen

Wer die Höhe einer möglichen Spekulationssteuer erfahren möchte, dem steht etwa unter www.immoverkauf24.de/spekulationssteuer-berechnen** ein kostenloser Rechner zur Verfügung. Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des früheren Kaufpreises plus Anschaffungskosten sowie den Veräußerungskosten, zum Beispiel Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit dem Verkauf. Der Nettogewinn, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert.

Übrigens: Die Spekulationsfrist beginnt und endet genau mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um die Spekulationssteuer zu vermeiden.

 

Spekulationssteuer
Beim Verkauf vermieteter Häuser oder Wohnungen sowie unbebauter Grundstücke sollten sich die Eigentümer über die Spekulationssteuer informieren.
Foto: djd/www.immoverkauf24.de

 

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Wer über den Verkauf einer Immobilie nachdenkt, muss heute auch die sogenannte Spekulationssteuer im Auge behalten. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuer für Einkünfte aus privaten Verkäufen erhoben. „Bei Häusern oder Wohnungen fällt diese Abgabe nur an, wenn eine vermietete Immobilie bereits früher als zehn Jahre nach dem Kauf wieder abgestoßen wird“, erklärt Dr. Niels Jacobsen, Gründer und Geschäftsführer von immoverkauf24. Unter www.immoverkauf24.de/spekulationssteuer-berechnen** beispielsweise steht ein kostenloser Rechner zur Verfügung, dort finden Interessenten auch weitere Hintergrundinfos zu dem Thema. Für die Spekulationssteuer gibt es keinen festen Steuersatz. Wie hoch sie letztlich ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.