Im Testament können auch gemeinnützige Organisationen bedacht werden
(djd). Der 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Wenn man irgendwann auf sein bisheriges Leben zurückschaut und sich fragt, was nach dem eigenen Tod von einem bleibt, kann das Verfassen eines Testaments dabei helfen, Klarheit zu gewinnen. Projekte, die dem Erblasser oder der Erblasserin am Herzen liegen, möchte er oder sie vielleicht über die eigene Lebenszeit hinaus weiter unterstützen. Dafür kann im Nachlass neben geliebten Familienmitgliedern auch eine gemeinnützige Organisation bedacht werden. So ergibt sich die Möglichkeit, über das eigene Ableben hinaus Gutes zu tun. Tipps zum Testament:

Foto: djd/action medeor/Gunter Dreißig
Werte vererben
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„Studien zufolge kann sich fast jeder Dritte ab 50 Jahren vorstellen, sein Erbe oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen“, sagt Linda Drasba. Sie arbeitet beim Deutschen Medikamentenhilfswerk action medeor und berät dort Menschen, die sich mit dem Gedanken des gemeinnützigen Vererbens tragen. Die Bereitschaft dazu hat in den letzten Jahren zugenommen. „Vor allem diejenigen, die keine eigenen Kinder haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben“, erläutert Drasba. Hinzu kommt der Wunsch, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem selbst recht gut ergangen ist. Nicht zuletzt möchten Menschen aber auch vermeiden, dass ihr Vermögen an den Staat fällt, wenn es keine Verwandten gibt. Gemeinnützige Organisationen sind per Gesetz von der Erbschaftssteuer befreit. „Das Geld fließt also zu 100 Prozent dem ausgewählten guten Zweck zu“, betont Linda Drasba.
Auf Qualitätssiegel achten
Doch wie kann man sichergehen, dass eine Organisation die Gelder auch wirklich so verwendet, wie sie es zu Lebzeiten versprochen hat? Eine seriöse Organisation erkennt man unter anderem daran, dass sie etwa ein offizielles Erbschaftssiegel besitzt. In Deutschland tragen beispielsweise 22 Organisationen der Initiative „Prinzip Apfelbaum“ das Siegel „In guten Händen“. Sie unterwerfen sich nicht nur umfangreichen Prüfungen durch die Behörden, sondern haben sich darüber hinaus zu klaren ethischen Richtlinien verpflichtet. „Dazu gehört eine respektvolle und sorgfältige Beratung, bei der die Interessen und Wünsche der potenziellen Erblasser oberste Priorität haben“, erklärt Linda Drasba von action medeor. Weitere Informationen und einen kostenlosen Testamentsratgeber gibt es unter www.medeor.de/testament**. Das Medikamenten-Hilfswerk versorgt Menschen in Krisengebieten und armen Ländern mit Medikamenten, medizinischem Equipment oder diagnostischen Geräten. Es ist darüber hinaus Mitglied im Deutschen Spendenrat.

Foto: djd/action medeor/Gunter Dreißig
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Wenn man auf sein bisheriges Leben zurückschaut und sich fragt, was nach dem eigenen Tod von einem bleibt, kann das Verfassen eines Testaments dabei helfen, Klarheit zu gewinnen. Neben geliebten Familienmitgliedern kann man im Nachlass auch gemeinnützige Organisationen bedenken und so mit seinem Erbe Gutes tun. Eine seriöse und vertrauenswürdige Organisation erkennt man unter anderem daran, dass sie etwa ein offizielles Erbschaftssiegel wie das Siegel „In guten Händen“ besitzt. Das deutsche Medikamenten-Hilfswerk action medeor ist darüber hinaus auch Mitglied im Deutschen Spendenrat und bietet unter www.medeor.de/testament** einen kostenlosen Testamentsratgeber an. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.