So kann man Angehörigen im Sterbefall zumindest finanzielle Sorgen ersparen

 

(djd). Der Tod gehört zum Leben dazu: Daran werden die Menschen in Deutschland beispielsweise im Trauermonat November erinnert. Viele machen sich vor allem in der dunklen Jahreszeit auch Gedanken über den eigenen Abschied, wie er gestaltet werden soll und dass er für die Angehörigen zumindest keine finanzielle Belastung darstellt. Denn das Sterben in Deutschland ist teuer: Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen weitere Ausgaben auf die Familie zu. Um seinen Hinterbliebenen diese Kosten zu ersparen, kann man für den Todesfall Geld zurücklegen – oder eine klassische Sterbegeldversicherung abschließen.

 

Sterbegeldversicherung
Alleine die Beerdigungskosten liegen in Deutschland schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen weitere Ausgaben auf die Familie zu. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man seinen Hinterbliebenen diese Kosten ersparen.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Jure Gasparic

 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

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– Was kostet eine Sterbegeldversicherung? Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab.

– Wie lange müssen Beiträge bezahlt werden? Bei der Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa müssen Beiträge nicht lebenslang gezahlt werden, sondern maximal 25 Jahre bei einem Eintrittsalter bis 60 Jahren. Bei einem Eintrittsalter zwischen 61 und 80 Jahren läuft die Beitragszahlung maximal bis zum Alter von 85 Jahren, mehr Infos gibt es unter www.nuernberger.de**.

– Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Sie sollte der Höhe der zu erwartenden örtlichen Bestattungskosten und den persönlichen Wünschen entsprechen. So liegen die durchschnittlichen Bestattungskosten zwar bei „nur“ 6.000 bis 8.000 Euro – aber die Ausgestaltung wird dann vielleicht den individuellen Vorstellungen nicht gerecht. Möchte man vor allem spezielle Wünsche für die Bestattung oder etwa auch die Kosten der Grabpflege abdecken, empfiehlt sich daher ein höherer Betrag, um zumindest den Großteil der Ausgaben zu decken.

– Wer kann keine Sterbegeldversicherung abschließen? Personen unter gesetzlicher Betreuung können in der Regel keine Bestattungsvorsorge vereinbaren und für sie kann auch keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden.

– An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt? Das Geld wird an das Bestattungsunternehmen beziehungsweise an die Erben überwiesen.

– Was bedeutet Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung? Die Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa kann man ohne Gesundheitsfragen abschließen, im Gegenzug gibt es eine Wartezeit beziehungsweise Staffelung der Leistung in den ersten 18 Monaten.

 

Sterbegeldversicherung
Wer beispielsweise spezielle Wünsche für seine Bestattung hat, sollte die höheren Kosten auch beim Abschluss der Sterbegeldversicherung berücksichtigen.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/B.Lark

 

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Der Tod gehört zum Leben dazu: Daran werden die Menschen etwa im Trauermonat November erinnert. Viele machen sich vor allem in der dunklen Jahreszeit auch Gedanken über den eigenen Abschied, wie er gestaltet werden soll und dass er für die Angehörigen zumindest keine finanzielle Belastung darstellt. Denn Sterben ist teuer: Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro, dazu kommen Grabpflege und Friedhofsgebühren. Um den Hinterbliebenen diese Kosten zu ersparen, kann man Geld zurücklegen – oder eine klassische Sterbegeldversicherung abschließen. Mehr Informationen dazu gibt es etwa unter www.nuernberger.de**. Wer spezielle Wünsche für seine Bestattung hat oder auch die Kosten der Grabpflege abdecken möchte, sollte einen entsprechend hohen Betrag versichern.