Seniorengerechtes Wohnen: Bei Leistungsbeschreibungen sollte man genau hinsehen
(djd). Der demografische Wandel erhöht die Nachfrage nach Wohnraum, in dem man selbstbestimmt und selbstständig altern kann. Die Realität sieht anders aus: Laut Statistischem Bundesamt erfüllten 2018 beispielsweise nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands in Deutschland umfassende Merkmale des Barriereabbaus. Bei neueren Immobilien ab Baujahr 2011 sieht es etwas besser aus. Hier erfüllen immerhin rund 18 Prozent die Kriterien. Den Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben auch Immobilienanbieter und Bauunternehmen erkannt. Doch nicht immer setzen sie auf echte Barrierefreiheit, sondern werben lediglich mit Begriffen wie „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“. Diese Formulierungen haben aber keine rechtliche Verbindlichkeit, warnt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei solchen oder ähnlichen Aussagen in Verkaufsunterlagen sei daher Vorsicht geboten, so Stange. Tipps für seniorengerechtes Wohnen:

Foto: djd/Bauherrenschutzbund
Bau- und Leistungsbeschreibungen müssen klare Angaben machen
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Verbindlicher sind Begriffe wie „barrierefrei“ oder „behindertengerecht“, bei denen sich der Bauherr auf einschlägige DIN-Normen berufen kann. Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte klare und detaillierte Angaben enthalten, was genau der künftige Nutzer für sein Geld bekommt. „Wer sich unsicher im Hinblick auf seine altersgerechten Wohnwünsche ist, kann bereits vor dem Vergleich verschiedener Anbieter sachverständigen Rat einholen“, rät Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de** gibt es dazu mehr Informationen und Ansprechpartner im ganzen Bundesgebiet. Ein unabhängiger Bauherrenberater unterstützt den Bau- oder Kaufinteressenten dabei herauszufinden, was ihm in puncto Altersgerechtheit wirklich wichtig ist oder wie man den Wohnraum so plant, dass Anpassungen an veränderte Lebensumstände später möglichst einfach umzusetzen sind.
Barrierefreiheit ohne Baumängel
Wenn die Entscheidung für ein Wohnprojekt gefallen ist, kann der Bauherrenberater zusätzlich den Bauprozess begleiten. Im Rahmen regelmäßiger Qualitätskontrollen überprüft er, ob alle Arbeiten – auch die seniorengerechte Ausstattung betreffend – fach- und vertragsgerecht, mängelfrei sowie entsprechend der Baubeschreibung ausgeführt wurden. Bei Baumängeln kann frühzeitig reagiert werden. So bekommt der Immobilienbesitzer mehr Sicherheit, dass nach dem Einzug keine Nachbesserungen mehr erforderlich sind und die vereinbarte Qualität auch eingehalten wurde.

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
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Der demografische Wandel steigert den Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Laut Statistischem Bundesamt erfüllten 2018 jedoch nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands in Deutschland umfassende Merkmale des Barriereabbaus. Die Nachfrage nach solchem Wohnraum haben auch Immobilienanbieter und Bauunternehmen erkannt. Doch Werbung mit Begriffen wie „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ seien rechtlich nicht verbindlich, warnt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wer unsicher bezüglich seiner Wohnwünsche sei, sollte sachverständigen Rat einholen, rät Stange. Unter www.bsb-ev.de** gibt es dazu Infos und Ansprechpartner. Ein unabhängiger Bauherrenberater kann Bauherren oder Käufer dabei unterstützen herauszufinden, was ihnen in puncto Altersgerechtheit wichtig ist.