Pflegeversicherung: Chronik der Änderungen

 

(djd). Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung, sie bietet finanzielle Leistungen für Menschen, die zum Pflegefall werden und sich nicht mehr komplett selbst versorgen können. Die Pflegeversicherung wurde immer wieder reformiert. Hier die wichtigsten Änderungen – und warum private Vorsorge weiterhin bedeutsam bleibt:

 

Pflegeversicherung
Trotz aller Reformen steigt vor allem bei der stationären Pflege die sogenannte Pflegelücke Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro im Monat.
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2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie das sogenannte Pflegegeld wurden seitdem schrittweise erhöht.

2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Hauptziel war die Leistungsverbesserung für an Demenz erkrankte Menschen. Zudem fördert der Staat seitdem den Abschluss bestimmter privater Pflegezusatzversicherungen mit einer jährlichen Zulage von 60 Euro.

2015: Erstes Pflegestärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2015 wurden die finanziellen Leistungen in allen Pflegestufen angehoben.

2017: Zweites Pflegestärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2017 wurden die bis dahin gültigen drei Pflegestufen sowie die Leistungen bei Demenz und in Härtefällen in fünf Pflegegraden zusammengefasst, sie werden auf Basis eines Punktesystems ermittelt.

2022: Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil bei stationärer Pflege, höhere Sachleistungsbeiträge für ambulante Pflege, mehr Leistungen in der Kurzzeitpflege

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Die letzte große Reform trat Anfang 2022 in Kraft. Seitdem zahlt die Pflegeversicherung für Patienten in stationärer Pflege einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt jährlich an, von fünf Prozent im ersten Jahr bis 70 Prozent ab dem vierten Jahr. In der ambulanten Pflege wurden die Sachleistungsbeiträge um fünf Prozent erhöht, in der Kurzzeitpflege um zehn Prozent.

 

Pflegeversicherung
Die sogenannte Pflegelücke wird immer größer – und kann durch private Vorsorge geschlossen werden.
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„Pflegelücke“ wird dennoch größer – und kann durch private Vorsorge geschlossen werden

Trotz aller Reformen steigt vor allem bei stationärer Pflege die „Pflegelücke“ Jahr für Jahr an: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro im Monat. Mit einer privaten Pflegevorsorge kann man sich und seine Angehörigen vor großen finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen. Dabei gilt generell: Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens. Die Pflegezusatzversicherung „PflegetagegeldBest“ der Allianz etwa bietet maßgeschneiderte Lösungen, die sich bei wichtigen Ereignissen ohne weitere Gesundheitsprüfung nachträglich anpassen lassen, mehr Infos gibt es unter www.allianz.de**. Die Versicherten erhalten im Pflegefall ein Pflegetagegeld. Die Höhe hängt vom gewählten Tagessatz ab, dem jeweiligen Pflegegrad und davon, ob man ambulant oder stationär gepflegt wird.

 

Pflegeversicherung
Bei der privaten Pflegevorsorge gilt generell: Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger bleibt der Beitrag für den Rest des Lebens.
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Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Die letzte große Reform trat Anfang 2022 in Kraft. Seitdem zahlt die Versicherung für Patienten in stationärer Pflege einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschuss steigt jährlich, von fünf Prozent im ersten Jahr bis 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Trotz aller Reformen wächst vor allem bei stationärer Pflege die Pflegelücke Jahr für Jahr: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr über 2.200 Euro im Monat. Mit privater Pflegevorsorge kann man sich und seine Angehörigen vor großen finanziellen Belastungen im Pflegefall schützen. Die Pflegezusatzversicherung „PflegetagegeldBest“ der Allianz etwa bietet maßgeschneiderte Lösungen, mehr Infos: www.allianz.de**.

 

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