Hausbesuche und Videogespräche können nun im Wechsel wahrgenommen werden

 

(djd). Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird ohne professionelle Hilfe allein von Angehörigen versorgt. Wer seine Pflege auf diese Weise organisiert, also ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss sich laut Gesetz regelmäßig beraten lassen. Das soll einerseits die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen und andererseits die Pflegenden bei ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen. Bisher musste die Beratung immer im häuslichen Umfeld stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. „Diese Beratungsbesuche binden nicht nur Kapazitäten bei den Pflegefachkräften, sondern sind auch für die Angehörigen oft schwer im Rahmen der Pflegesituation und beruflichem Engagement zu organisieren“, erklärt dazu Jana Wessel von der compass private pflegeberatung. „Gerade Eltern pflegebedürftiger Kinder oder Angehörige, die weiter weg wohnen, haben damit oft Probleme, und müssen vielfach sogar Urlaubstage für den Beratungstermin verwenden.“

 

Pflegeberatung per Videocall
Durch eine Gesetzesänderung kann bis Juni 2024 jede zweite Pflegeberatung auch als Videogespräch durchgeführt werden.
Foto: djd/compass private pflegeberatung

 

Sinnvolle Ergänzung des Beratungsangebots

*
Auch aufgrund guter Erfahrungen mit der Pflegeberatung per Videogespräch während der Corona-Pandemie ist deshalb im Juli eine Gesetzesänderung in Kraft getreten: Zunächst bis Ende Juni 2024 kann von nun an jede zweite Beratung per Videogespräch durchgeführt werden. „Das ist eine sehr sinnvolle Ergänzung des Angebots, weil es den Pflegebedürftigen eine größere Flexibilität eröffnet und damit auch für mehr Selbstbestimmung sorgt. Pflegeberatungen ermöglicht dieser digitale Beratungsweg auch, kurzfristigen Terminwünschen besser nachzukommen, damit keine Pflegegeldkürzung erfolgt“, so Wessel. compass etwa berät privat Versicherte gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu Hause oder per Videogespräch und stellt außerdem eine kostenlose Telefonberatung für alle Versicherten unter der Hotline 0800/101 88 00 sowie zahlreiche Informationen unter www.pflegeberatung.de** zur Verfügung. Auf Wunsch wird beim Beratungseinsatz auch gleich ein neuer Termin ausgemacht oder rechtzeitig daran erinnert.

 

Der Pflegebedürftige entscheidet

Die neuen digitalen Möglichkeiten sollen hierbei nicht in Konkurrenz zum persönlichen Kontakt stehen oder ihn ersetzen, sondern vielmehr ergänzen. „Die erste Beratung findet nach wie vor immer vor Ort statt, danach können Hausbesuch und Videogespräch im Wechsel wahrgenommen werden“, erläutert die Fachfrau. „Und natürlich ist das neue Angebot freiwillig. Man kann auch weiterhin jede Beratung im eigenen Zuhause bekommen. Entscheidend sind immer der Wunsch und das Bedürfnis der pflegebedürftigen Person.“

 

Pflegeberatung
Eine Videoberatung ist für Pflegebedürftige und Angehörige oft leichter zu organisieren, da nicht alle Beteiligten am selben Ort sein müssen.
Foto: djd/compass private pflegeberatung

 

*
Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird allein von Angehörigen versorgt. In diesen Fällen ist eine regelmäßige Pflegeberatung verpflichtend, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bisher musste diese grundsätzlich in der häuslichen Umgebung stattfinden, was oft viel Aufwand und Planung bedeutet. Nach einer Gesetzesänderung kann zunächst bis Juni 2024 jede zweite Beratung auch per Videogespräch durchgeführt werden, wenn der Pflegebedürftige dies wünscht – ein großes Plus an Flexibilität. Die compass private pflegeberatung etwa berät privat Versicherte zu Hause oder per Video. Zudem bietet sie eine kostenlose Telefonberatung für alle Ratsuchenden unter 0800/101 88 00 sowie viele Infos unter www.pflegeberatung.de**.