Wie sinnvoll sind die individuellen Gesundheitsleistungen?

(djd). Wenn man heutzutage eine Arztpraxis betritt, kommt man sich manchmal fast wie im Schlussverkauf vor. Rund um den Tresen hängen zahlreiche Plakate, die „individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL oder IGeL-Leistungen genannt, anpreisen. Und oft weisen auch die Sprechstundenhilfen oder Ärzte selbst nochmals ausdrücklich auf diese Angebote hin. IGeL sind Behandlungen oder Untersuchungen, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Der Patient muss sie also aus eigener Tasche zahlen.

 

Viele Ärzte bieten heute Individuelle IGeL-Leistungen an, auch in der Krebsfrüherkennung. Doch nicht immer sind diese sinnvoll.
Viele Ärzte bieten heute Individuelle Gesundheistleistungen (IGeL) an, auch in der Krebsfrüherkennung. Doch nicht immer sind diese sinnvoll.
Foto: djd/DKFZ/Thinkstock

 

Beim Arzt genau nachfragen

Zu den typischen IGeL-Leistungen gehören etwa kosmetische Eingriffe oder Reiseimpfungen. Auch in der Krebsvorsorge werden verschiedene Selbstzahlerleistungen angeboten – zum Beispiel der PSA-Test auf Prostatakrebs für Männer oder die Ultraschalluntersuchung auf Eierstockkrebs für Frauen. Gerade bei diesem gesundheitlich ernsten Thema möchten Patienten natürlich nichts falsch machen und nicht zu wenig tun. Aber wann sind IGeL hier sinnvoll? Laut dem Informationsblatt des Krebsinformationsdienstes (KID) zu IGeL in der Krebsfrüherkennung – zu finden unter www.krebsinformationsdienst.de/wegweiser/iblatt/** – ist für die meisten angebotenen Tests ein Nutzen für alle Versicherten nicht belegt oder bei neuen Methoden noch nicht abschließend zu bewerten. „Im Einzelfall können solche Leistungen jedoch sinnvoll sein. Wer eine solche Untersuchung für sich in Erwägung zieht, sollte sich deshalb zum Nutzen in der individuellen Situation informieren und sich genau über die Vor- und Nachteile der Methode aufklären lassen“, erläutert Dr. Susanne Weg-Remers, die Leiterin des Krebsinformationsdienstes. Wichtige Fragen sind etwa: Welchen Nutzen hat die Untersuchung für mich? Was kostet sie? Warum zahlt die Kasse nicht? Gibt es kostenlose Alternativen? Ist die Methode wissenschaftlich anerkannt und zuverlässig? Wie häufig sind falsche Ergebnisse? Und was kommt bei einem auffälligen Befund eigentlich auf mich zu?

 

Wer eine Selbstzahlerleistung wahrnehmen möchte, sollte sich immer einen schriftlichen Vertrag mit den genauen Kosten geben lassen - IGeL-Leistungen
Wer eine Selbstzahlerleistung wahrnehmen möchte, sollte sich immer einen schriftlichen Vertrag mit den genauen Kosten geben lassen.
Foto: djd/DKFZ/Tobias Schwerdt

 

Verschiedene Informationsquellen nutzen

Sinnvoll ist es, neben dem Gespräch mit dem Arzt auch weitere unabhängige Informationsquellen zu nutzen, beispielsweise bei der Krankenkasse nachzufragen, den KID unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 420 30 40 anzurufen oder in den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen unter www.igel-monitor.de** zu schauen. Dort werden häufig angebotene Leistungen erklärt und in eine Bewertungsskala von „positiv“ über „tendenziell positiv“, „unklar“ und „tendenziell negativ“ bis „negativ“ eingeordnet. Für die Entscheidung sollte man sich ruhig genügend Zeit nehmen, denn IGeL sind normalerweise nicht dringend.

 

Wenn IGeL draufsteht, muss der Patient selbst zahlen. Um nicht sinnlos Geld auszugeben, sollte man sich vorab genau über Nutzen und Risiken der Leistung informieren - IGeL-Leistungen
Wenn IGeL draufsteht, muss der Patient selbst zahlen. Um nicht sinnlos Geld auszugeben, sollte man sich vorab genau über Nutzen und Risiken der Leistung informieren.
Foto: djd/DKFZ/rcx – stock.adobe.com

 

Was kosten IGeL-Leistungen?

IGeL werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Ärzte dürfen dabei den 2,3-fachen, in besonderen Fällen den 3,5-fachen Satz berechnen. Bei neuen Leistungen können sie teilweise selbst entscheiden, welche Abrechnungsziffer sie wählen. So kann die gleiche IGeL deutlich verschiedene Preise haben. Wichtig deshalb: immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Außerdem vorab bei der Krankenkasse nachfragen, ob sie nicht doch zahlt, denn einige Kassen bieten IGeL als Service an. Privatversicherte sollten immer bei Ihrer Kasse nachfragen, da die Bedingungen hier unterschiedlich sein können. Informationen zu IGeL in der Krebsvorsorge bietet der Krebsinformationsdienst unter www.krebsinformationsdienst.de** oder Tel. 0800 – 420 30 40.