Wenn es Pflegebedürftige ins Ausland zieht, kann digitale Technik unterstützen

 

(djd). Warmes Wetter, niedrige Lebenshaltungskosten: Viele pflegebedürftige Menschen zieht es zumindest in den Wintermonaten ins Ausland. Manche bleiben auch für immer. Wie aber sieht es dann mit den Leistungen der Pflegeversicherung aus? Pflegesachleistungen etwa kann man nur in wenige Länder „mitnehmen“ und auch nur nach jeweiligem Recht mit meist deutlich niedrigeren Ansprüchen. Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird dagegen in vielen Ländern auch dauerhaft ausgezahlt, zum Beispiel in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Hilfe und Rat bietet hier die grenzübergreifende Pflegeberatung.

 

Grenzübergreifende Pflegeberatung
Per Videogespräch können Pflegeberatungen auch über große Entfernungen stattfinden.
Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

 

Beratungen sind jetzt auch per Video möglich

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Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist jedoch verpflichtet, sich regelmäßig fachkundig beraten zu lassen, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das gilt auch im Ausland und kann dort durch eine nachgewiesen kompetente Person wie einen Arzt oder eine Pflegefachkraft erfolgen. Am besten erkundigt man sich rechtzeitig bei seiner Pflegeversicherung, wie dabei vorzugehen ist. Neue Regelungen machen die Beratung im Ausland nun aber unkomplizierter: „Zunächst befristet bis Ende Juni 2024 muss nicht mehr jede Pflichtberatung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden, sondern jede zweite kann auf Wunsch auch per Videogespräch durchgeführt werden“, erklärt Jana Wessel von der compass private pflegeberatung, die bei privat Versicherten für diese gesetzlich vorgegebenen Beratungen zuständig ist. Ein Videogespräch verringert den Aufwand einer Beratung vor Ort und macht es leichter, einen Termin zu finden und Angehörige einzubinden, die in Deutschland geblieben sind. „Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit bestätigen, dass dieses Angebot sehr gerne angenommen wird“, so Wessel.

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Auslandspflege gut planen

Wenn zum Beispiel auf Mallorca oder in Polen Fragen zu den deutschen Pflegeleistungen oder anderen Problemen mit der Pflegeorganisation auftauchen, können sich außerdem alle Ratsuchenden beispielsweise über den Rückrufservice unter www.compass-pflegeberatung.de** von einer Fachkraft anrufen und telefonisch beraten lassen. Zusätzlich finden sich auf der Website und ebenso unter www.pflegeberatung.de viele nützliche Informationen. Eine umfassende Beratung ist aber schon vor dem Schritt ins Ausland sinnvoll. Denn neben rechtlichen und finanziellen Fragen spielen dabei genauso „weiche“ Faktoren eine große Rolle, etwa mögliche Sprachprobleme, die weite Entfernung von Verwandten oder ungewohntes Klima und Essen. Die Fachleute kennen sich hier aus und können oft wertvolle Tipps geben.

 

Grenzübergreifende Pflegeberatung
Neuerdings kann jeder zweite verpflichtende Beratungseinsatz in der Pflege auch per Video stattfinden.
Foto: djd/compass private pflegeberatung

 

Grenzübergreifende Pflegeberatung

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Warmes Wetter, günstige Preise: Viele pflegebedürftige Menschen zieht es zeitweise oder für immer ins Ausland. Pflegegeld kann dann etwa in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dauerhaft ausgezahlt werden. Bezieher müssen sich aber auch im Ausland regelmäßig fachkundig beraten lassen, was durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft erfolgen kann. Doch ein Vor-Ort-Termin wird jetzt seltener nötig: Zunächst bis Ende Juni 2024 darf jede zweite Pflichtberatung auch per Videogespräch durchgeführt werden. Die compass private pflegeberatung berät privat Versicherte zu Hause oder online. Alle Ratsuchenden im Ausland können sich außerdem beispielsweise über den Rückrufservice unter www.compass-pflegeberatung.de** von einer Fachkraft anrufen und beraten lassen.