Für Erholung und Entspannung gibt es Unterstützung von der Pflegekasse
(djd). Eine Pflegesituation erfordert viel Kraft, sowohl für die Pflegebedürftigen selbst als auch für die sie versorgenden Angehörigen. Umso größer ist dann das Urlaubsbedürfnis. „Der ist auch in einer Pflegesituation möglich, erfordert allerdings einiges an Planung, denn verschiedene Bedürfnisse müssen vereinbart werden“, weiß Sara von Knobelsdorff von der compass private pflegeberatung. „Die Pflegeperson möchte sich erholen und deswegen vielleicht auch einmal nicht pflegen. Andererseits ist für viele ein Urlaub ohne den pflegebedürftigen Angehörigen beispielsweise den eigenen Partner nicht denkbar.“ Und natürlich müsse die Versorgung für den Gepflegten jederzeit sichergestellt sein. Gepflegt Urlaub machen:

Foto: djd/compass private pflegeberatung GmbH
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
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Je nachdem, ob Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den Urlaub getrennt oder gemeinsam verbringen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Verreist die Pflegeperson allein, kann die Versorgung im Rahmen einer Verhinderungspflege von einer Ersatzperson oder einem Pflegedienst übernommen werden. Dafür zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 pro Jahr bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus noch nicht genutzten Leistungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, also insgesamt maximal 2.418 Euro. Wer dagegen die stationäre Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim für die Urlaubszeit nutzt, kann dafür von der Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für höchstens acht Wochen im Kalenderjahr erhalten und zusätzlich den gesamten Betrag für die Verhinderungspflege einsetzen, sodass maximal 3.386 Euro zur Verfügung stehen. „Um die individuell beste Lösung zu finden, ist es sehr sinnvoll, eine Pflegeberatung zu nutzen“, so von Knobelsdorff. Eine kostenlose Hotline bietet compass unter 0800-101-8800 an, zusätzlich das komplette Beratungsprogramm für Privatversicherte.

Foto: djd/compass private pflegeberatung GmbH
Gemeinsam ins Pflegehotel
Möchten sich alle Beteiligten gemeinsam erholen, bieten sich Pflegehotels an, die Urlaubsdomizil und Pflegeheim unter einem Dach vereinen – Adressen und Anbieter finden sich etwa unter www.pflegeberatung.de**. Hier wird die Versorgung des Pflegebedürftigen je nach Wunsch ganz oder teilweise vom Fachpersonal übernommen. Wellness-, Freizeit-, Fitness- und Unterhaltungsangebote für Pflegende und Gepflegte sowie die Berücksichtigung besonderer Ernährungspläne gehören zum üblichen Angebot. Auch hier können Leistungen der Pflegekasse für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Finanzierung eingesetzt werden. Pflegehotels sind darüber hinaus auch für alleinreisende Pflegebedürftige geeignet. „Das kommt zwar seltener vor, kann aber ebenfalls organisiert werden“, erklärt die Fachfrau.

Foto: djd/compass private pflegeberatung GmbH
Gepflegt Urlaub machen
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Eine Pflegesituation erfordert viel Kraft, sowohl für die Pflegebedürftigen selbst als auch für ihre Angehörigen. Umso größer ist dann der Urlaubsbedarf. Der muss allerdings sorgfältig geplant werden, damit alle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Verreist die Pflegeperson alleine, wird von der Pflegekasse eine häusliche Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege im Heim finanziell unterstützt. Möchten sich alle Beteiligten gemeinsam erholen, bieten sich Pflegehotels an, die Urlaubsdomizil und Pflegeheim vereinen – Adressen gibt es etwa unter www.pflegeberatung.de**. Um die beste Lösung zu finden, sollte man sich beraten lassen. Unter 0800-101-8800 bietet die compass private pflegeberatung eine kostenlose Hotline an, dazu das Beratungsprogramm für Privatversicherte.